Amazon OSS – Wie funktioniert das One-Stop-Shop Verfahren bei Amazon?
Wir erklären, was das One-Stop-Shop Verfahren für die Umsatzsteuer-Registrierung bedeutet und was speziell Amazon-Händler beachten müssen.
Wir erklären, was das One-Stop-Shop Verfahren für die Umsatzsteuer-Registrierung bedeutet und was speziell Amazon-Händler beachten müssen.
Im Zuge der EU-Mehrwertsteuerreform für den E-Commerce wurde im Juli 2021 das sogenannte One-Stop-Shop Verfahren, kurz OSS, eingeführt, das eine Vereinfachung des grenzüberschreitenden Handels beabsichtigt. Die Abrechnung der Umsatzsteuer erfolgt dabei über eine zentrale Stelle, wodurch aufwändige Umsatzsteuer-Registrierungen in den 27 EU-Ländern und die Berücksichtigung länderspezifischer Lieferschwellen entfallen. Das macht das One-Stop-Shop Verfahren auch für Amazon- und FBA-Händler interessant. Welche Besonderheiten mit dem Amazon OSS einhergehen und was Sie als Amazon-Verkäufer beachten sollten, haben wir in diesem Artikel für Sie zusammengefasst.
Vor der EU-Mehrwertsteuerreform wurden Online-Händler umsatzsteuerpflichtig, sobald ihre Verkäufe den Schwellenwert des jeweiligen Bestimmungslandes überschritten. Dabei konnte jedes europäische Land eine eigene Lieferschwelle definieren, die in der Regel bei 35.000 € oder 100.000 € lag. Mit dem OSS One-Stop-Shop Verfahren wurden die länderspezifischen Lieferschwellen abgeschafft und durch eine europaweite Lieferschwelle für Fernverkäufe in Höhe von 10.000 € ersetzt. Sobald diese Schwelle durch Lieferungen in alle europäischen Länder zusammen erreicht wird, sind Umsatzsteuer-Registrierungen in jedem Land, in dem Waren verkauft werden, verpflichtend. Das kann einen immensen Kosten- und Zeitaufwand zur Folge haben, vor allem, wenn Sie in mehrere EU-Länder versenden.
One-Stop-Shop ist eine digitale Plattform, die vom Bundeszentralamt für Steuern betrieben wird. Sie bietet Online-Händlern die Möglichkeit, alle Umsatzsteuern, die für EU-Fernverkäufe anfallen, gesammelt zu melden und quartalsweise abzuführen. Dadurch müssen keine Schwellenwerte mehr überwacht werden und es sind keine weiteren Umsatzsteuer-Registrierungen erforderlich, sofern Waren ausschließlich im Heimatland gelagert werden. Als Besteuerungszeitraum gilt immer ein Kalendervierteljahr. Das One-Stop-Shop Verfahren ist deshalb besonders für Amazon-Verkäufer geeignet, die ihre Waren von Deutschland heraus versenden.
Die Lagerung im Ausland stellt eine Ausnahme vom One-Stop-Shop System dar. Amazon-Händler, die das One-Stop-Shop Verfahren nutzen und in anderen europäischen Ländern lagern möchten, müssen sich nämlich weiterhin in allen Lagerländern steuerlich registrieren. Das gilt auch für Verkäufer, die Amazons paneuropäischen Versandservice, kurz Amazon Pan-EU, als Erweiterung des FBA-Programms (Fulfillment by Amazon) nutzen. Pan-EU gibt Händlern die Möglichkeit, ihre Waren in den Amazon Fulfillment Centern aller großen europäischen Marktplätzen zu lagern und von dort aus an Kunden zu versenden. Durch die kürzeren Lieferwege erhalten Kunden ihre bestellten Artikel schneller.
Mit der Registrierung bei dem One-Stop-Shop Verfahren geht die Pflicht zur Abgabe regelmäßiger Umsatzsteuererklärungen einher. Dabei ist stets die Kombination von Lager- und Lieferland zu berücksichtigen, denn sie gibt Auskunft darüber, in welche Erklärung der Umsatz einbezogen wird, an wen die Umsatzsteuerschuld abgeführt werden muss und welche Steuersätze gelten:
Wie sich gezeigt hat, ist das Amazon OSS vor allem für Amazon-Händler sinnvoll, die nur in ihrem Heimatland lagern. Da die Lieferschwelle für alle Verkäufe in der EU auf insgesamt 10.000 € herabgesetzt wurde, können Händler mit dem One-Stop-Shop Verfahren viel Verwaltungsaufwand sparen. So macht das OSS-Verfahren Umsatzsteuer-Registrierungen in anderen EU-Ländern, in die lediglich verkauft wird, überflüssig. Allerdings müssen sie darauf achten, dass die korrekten Mehrwertsteuersätze verwendet werden.
FBA-Verkäufer müssen beachten, dass trotz Teilnahme am One-Stop-Shop Verfahren eine steuerliche Registrierung in allen Lagerländern erforderlich ist. Zudem kann die Berechnung und Aufteilung der Transaktionen viel Zeit in Anspruch nehmen. Ob sich Amazon OSS für FBA-Verkäufer aber letztendlich lohnt, muss individuell entschieden werden, da Faktoren wie das Umsatzvolumen, die Anzahl der Lagerländer sowie der Kundenstamm ebenfalls zu berücksichtigen sind.
Für Kleinstunternehmen mit grenzüberschreitenden Fernverkäufen von bis zu 10.000 € pro Jahr ist weiterhin eine Besteuerung in dem Land vorgesehen, in dem die Versendung oder Beförderung beginnt.
Sie sind sich unsicher, ob das Amazon OSS-Verfahren für Ihr Unternehmen geeignet ist? Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie als Full-Service Agentur für Amazon, um erfolgreich in andere Länder zu expandieren.
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